Wenn die ersten Patienten kommen, hast Du schon viele Schritte in Richtung Praxiserfolg geschafft.
Doch gerade als Heilpraktiker für Psychotherapie tauchen nun neue Fragen auf, die Deiner Aufmerksamkeit bedürfen.
Lass mich Dir heute zeigen, wie Du eine Rechnung erstellst und was dabei zu beachten ist.

Um Dir den Einstieg zu erleichtern, stelle ich Dir eine Rechnungsvorlage zur Verfügung, die Du nur noch individuell anpassen musst.

 

Rechnungsangaben – Was gehört in die Rechnung? Ein Leitfaden

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) § 14 regelt die Ausstellung von Rechnungen detailliert.

Hier eine Übersicht der notwendigen Angaben:

  1. Dein vollständiger Name und Deine Adresse als Rechnungssteller.
  2. Name und Anschrift des Rechnungsempfängers, Deines Klienten.
  3. Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  4. Das Datum, an dem Du die Rechnung ausstellst.
  5. Eine einmalige, fortlaufende Rechnungsnummer.
  6. Die genaue Bezeichnung der erbrachten Leistung.
  7. Der Zeitpunkt der Leistungserbringung.
  8. Der Nettobetrag, aufgeschlüsselt nach einzelnen Steuersätzen / Steuerbefreiungen.*
  9. Der anzuwendende Umsatzsteuersatz in Prozent.*
  10. Ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, falls zutreffend.*
  11. Der Betrag der Umsatzsteuer.*
  12. Gesamtbetrag (Bruttobetrag) – keine Pflicht, aber sinnvoll.
  13. Achtung: Eine Rechnung nur mit dem Gesamtbetrag ist nicht zulässig!
  14. Das Fälligkeitsdatum – hilfreich, aber nicht vorgeschrieben.
  15. Deine Bankverbindung – ebenfalls sinnvoll, aber nicht verpflichtend.

*Bei Leistungen mit verschiedenen Steuersätzen bzw. Steuerbefreiungen ist eine detaillierte Aufschlüsselung erforderlich.

Rechnungsangaben – Ergänzung für Psychotherapie Rechnungen

Wenn du Psychotherapie anbietest und der Klient die Rechnung bei seiner privaten Krankenkasse einreichen will, braucht es noch weitere Angaben.

 

  1. Angewendete Ziffern nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker GebüH
    Z.B.: Ziffer 1 Untersuchung 20,50 €
  2. Diagnose oder Verdachtsdiagnose
    Z.B.: Diagnose V: F43.2

Umsatzsteuer: Ein kniffliges Thema für uns Therapeuten

Das Thema Umsatzsteuer ist wahrlich nicht einfach zu durchschauen.

Ich merke es mir so:
„Die Umsatzsteuer ist immer fällig, abgesehen von Ausnahmen.“

Für uns als Therapeuten gibt es glücklicherweise zwei solcher Ausnahmen:

1. Medizinische Leistungen, einschließlich Psychotherapie, sind von der Umsatzsteuer befreit.
Der Gesetzgeber möchte die Kosten für bereits erkrankte Personen nicht unnötig erhöhen – ein Vorteil, der unsere Dienstleistungen erschwinglicher macht.
2. Die Kleinunternehmerregelung.
Kleinunternehmer, die im jeweils vorangegangenen Geschäftsjahr einen Umsatz von weniger als 22.000 € erzielt haben, müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen (§19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz). https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
Zudem darf der Umsatz im laufenden Kalenderjahr jedoch voraussichtlich die Umsatzgrenze von 50.000 € nicht überschreiten.
>> Du darfst keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen.

Viele von uns bieten eben nicht nur Psychotherapie an, sondern auch Beratung und Coaching. Dafür müssen wir die Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweisen.
Statt 100.- € für Psychotherapie müssten wir für eine Paarberatung 100.- € plus 19% USt. aufschlagen. Der Kunde bezahlt 119.- € und für uns bleibt es bei den 100.- €. Die USt. will ja das Finanzamt haben.

Bei den 22.000 € dürfen wir die umsatzsteuerfreien Einnahmen wie Psychotherapie abziehen.

In der Praxis bleiben uns dann oft nur Einnahmen von Beratung und Coaching – und damit schaffen wir es viel leichter, unter den 22.000 € zu bleiben – egal, wie viel wir mit der Therapie einnehmen.

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/index.html
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/index.html

Aufbewahrung von Rechnungen und das Finanzamt

Rechnungen müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden und jederzeit dem Finanzamt vorgelegt werden können. Dabei reichen Word- oder Excel-Dokumente nicht aus; die Rechnungen müssen in einem fälschungssicheren Format vorliegen.

In meinen ersten Jahren druckte ich jede Rechnung zusätzlich aus und hatte so mein Rechnungsarchiv, später erstellte ich von jeder Rechnung ein PDF-Dokument. Damit war mein Steuerberater zufrieden und ich konnte mir die Papierstapel sparen. Heute nutze ich eine Online-Rechnungssoftware, die das automatisch handhabt.

 

Hier findest Du die Vorlage bzw. das Muster für Deine Rechnung als Heilpraktiker für Psychotherapie

Gratis herunterladen und einfach anpassen.
Rechnung Heilpraktiker Psychotherapie – Vorlage – klick-

Wenn Du mehr über das Thema Abrechnung erfahren möchtest und gleichzeitig Deinen Bürokram mit minimalem Aufwand erledigen willst, könnte der Abrechnungskurs eine gute Wahl für Dich sein.

Weitere Informationen findest Du hier: